Hier erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre persönliche Website. Folgen Sie einfach den Erläuterungen. Gemäß den Berufsordnungen für Ärzte der Landesärztekammern dürfen Sie online über Ihre Praxis nach den jeweiligen inhaltlichen Einschränkungen der Landesärztekammern informieren. Bitte beachten Sie, dass laut § 5 Telemediengesetz bestimmte Informationen auf der Homepage von Arztpraxen enthalten sein müssen. Diese sind:
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Name und Anschrift, unter der der Arzt niedergelassen ist (falls die ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft des privaten Rechts oder einer Partnerschaft ausgeübt wird, sind in diesem Fall zusätzlich die Rechtsform und der/die Vertretungsberechtigte(n) anzugeben)
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Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse
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Name und Anschrift der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der eine Mitgliedschaft besteht
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Soweit die Niederlassung als Partnerschaftsgesellschaft eingetragen ist, das Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer
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Gesetzliche Berufsbezeichnung („Ärztin“ / „Arzt“) und der Staat, in dem diese verliehen wurde
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Bezeichung der Berufsrechtlichen Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist (Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer) und Angaben über den Zugang hierzu. Für letzteren Punkt ist die Angabe eines Internetpfades, über den die jeweiligen Gesetze aufgerufen werden können (z.B. www.aerztekammer-bw.de), ausreichend.
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Umsatzsteuerpflichtige Ärzte müssen darüber hinaus die Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben
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Wenn Sie die entsprechenden Felder ausfüllen, haben Sie Ihrer Informationspflicht Genüge getan. Erweiterte Eingabemöglichkeiten finden Sie in den Rubriken "Praxis" und "Kontakt". Als Arzt oder Ärztin sind Sie für den Inhalt der Website zuständig und verantwortlich.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß bei der Erstellung Ihrer Homepage.
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