Herzlich Willkommen zur Erstellung Ihrer Praxis-Homepage.


Dies ist ein Service mit freundlicher Unterstützung von Takeda.


 
   

Hier erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre persönliche WebSite. Folgen Sie einfach den Erläuterungen. Gemäß den Berufsordnungen für Ärzte der Landesärztekammern dürfen Sie online über Ihre Praxis nach den jeweiligen inhaltlichen Einschränkungen der Landesärztekammern informieren. Bitte beachten Sie, dass laut § 5 Telemediengesetz bestimmte Informationen auf der Homepage von Arztpraxen enthalten sein müssen. Diese sind:

•  Name (mit Vornamen) und Anschrift, unter der der Arzt niedergelassen ist (falls die ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer juristischen Person ausgeübt wird, sind in diesem Fall zusätzlich die Rechtsform und der/die Vertretungsberechtigte(n) anzugeben)
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse
Name und Anschrift der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der eine Mitgliedschaft besteht
Soweit für die Praxis eine Registereintragung besteht das entsprechende Register (Handels- oder Partnerschaftsregister) und die entsprechende Registernummer
Gesetzliche Berufsbezeichnung (Ärztin" / "Arzt" oder "Facharzt für .." / "Fachärztin für ..") und der Staat, in dem diese verliehen wurde
Bezeichnung der Berufsrechtlichen Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist (Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer) und Angaben über den Zugang hierzu. Für letzteren Punkt ist die Angabe eines Internetpfades, über den die jeweiligen Gesetze aufgerufen werden können (z.B. www.aerztekammer-bw.de), ausreichend.
Umsatzsteuerpflichtige Ärzte müssen darüber hinaus die Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben, soweit eine solche vorliegt.

Wenn Sie die entsprechenden Felder ausfüllen, haben Sie Ihrer Informationspflicht nach dem Telemediengesetz Genüge getan. Erweiterte Eingabemöglichkeiten finden Sie in den Rubriken "Praxis" und "Kontakt". Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die rechtlichen Beschränkungen der Werbemöglichkeiten von Ärzten in den jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern (vgl. § 27 Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte). Berufswidrig ist grundsätzlich insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Daneben sind selbstverständlich auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zu beachten. Als Arzt oder Ärztin sind Sie für den Inhalt der Website zuständig und verantwortlich.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß bei der Erstellung Ihrer Homepage.

   

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(Sollten Sie von uns noch kein Passwort zugesendet bekommen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Außendienstmitarbeiter in Verbindung oder senden Sie eine E-Mail an schwerpunktpraxis@gsw-w.com)
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